- Was ist ein Dienstrad?
- Wer bezahlt das Dienstrad?
- Was ist eine Gehaltsumwandlung?
- Welche steuerlichen Regelungen gilt es beim Dienstrad zu beachten?
- Für welche Mitarbeiter kann das Dienstrad eingesetzt werden?
- Welche Fahrräder dürfen als Dienstrad eingesetzt werden?
- Ist das Dienstrad nur für berufliche Fahrten einsetzbar?
- Wie profitieren Sie als Arbeitgeber vom Dienstrad?
- Welche Dienstrad-Anbieter kann ich über Probonio nutzen?
Was ist ein Dienstrad?
Als Arbeitgeber habe Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern über das Dienstrad-Modell ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dabei kann das Dienstrad sowohl für berufliche als auch private Fahrten genutzt werden. Auf diesem Wege können Sie aktiv ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten fördern und gleichzeitig ein günstiges und gesundheitsförderndes Mobilitätsmittel anbieten.
Wer bezahlt das Dienstrad?
Da die Basis für die Nutzung eines Dienstrads ein Leasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft ist, müssen monatliche Kosten für das Dienstrad-Leasing getragen werden. Die Leasingrate setzt sich dabei aus dem Preis des Fahrrads, der Steuerklasse des Mitarbeiters und dessen Bruttolohn zusammen.
In den meisten Fällen wird diese Rate in Form einer sogenannten Gehaltsumwandlung monatlich vom Bruttolohn des Mitarbeiters abgezogen. Dies bietet den Vorteil, dass sich die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern verringern. Die Kosten werden also vom Arbeitnehmer getragen, indem sie vom Bruttogehalt einbehalten werden. Als Arbeitgeber können Sie das Dienstrad-Leasing jedoch auch bezuschussen, indem Sie beispielweise einen Teil der Raten zahlen oder die Kosten für die Versicherung übernehmen.
Neben der Gehaltsumwandlung können die Leasingraten auch vollständig vom Arbeitgeber übernommen und zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Da das Dienstrad in diesem Fall als Sachbezug angesehen wird, entstehen auch hier Steuervorteile und ein Entfall der Sozialversicherungsbeiträge.
Unabhängig davon, ob das Dienstrad per Gehaltsumwandlung finanziert oder als Gehaltsextra gewährt wird, Sind Sie als Arbeitgeber der Leasingnehmer.
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei einer Gehaltsumwandlung, auch Entgeltumwandlung genannt, bedienen Mitarbeiter die Leasingrate als Sachbezug direkt aus ihrem Bruttogehalt und verringern so die Bemessungsgrenze für Steuern und Sozialabgaben. Hinzugerechnet wird hierbei nur der geldwerte Vorteil, der für die Privatnutzung des Dienstrads versteuert werden muss. Aufgrund der steuerlichen Begünstigung von Diensträdern sind dabei nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dadurch profitieren Mitarbeiter beim Dienstrad-Leasing von einer Kostenersparnis von bis zu 40 % im Vergleich zu einem herkömmlichen Fahrradkauf.
Welche steuerlichen Regelungen gilt es beim Dienstrad zu beachten?
Grundsätzlich können Arbeitgeber sich zwischen zwei verschiedenen Umsetzungsvarianten für das Dienstrad entscheiden.
Variante A: Als Arbeitgeber überlassen Sie Ihren Mitarbeitern das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin gewährten Gehalt, zur Nutzung. Bei dieser Variante bleibt das Dienstrad komplett steuer- und sozialabgabenfrei, da seit 2019 hier der geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden muss.
Variante B: Ihre Mitarbeiter finanzieren die Leasingraten über eine Gehaltsumwandlung. Bei dieser Variante ist lediglich der geldwerte Vorteil für die private Nutzung mit 0,25 % des Bruttolistenpreises zu versteuern. Dies führt zu einer Kostenersparnis von bis zu 40 % im Vergleich zum herkömmlichen Fahrradkauf.
Für welche Mitarbeiter kann das Dienstrad eingesetzt werden?
Grundsätzlich kann das Dienstrad-Leasing für fast alle Mitarbeiter genutzt werden.
In einigen Fällen empfiehlt sich das Dienstrad-Leasing jedoch nicht, bspw.:
- Mitarbeiter in der Probezeit
- Minijobber
- Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen
- Auszubildende
- Mitarbeiter mit baldigem Renteneintritt
- etc.
Grund dafür ist, dass Leasingverträge (meist mit 36 Monaten Laufzeit) nicht für befristete Anstellungsarten geeignet sind. Aber auch für Mitarbeiter, die nur wenige Stunden arbeiten und dementsprechend ein geringes Gehalt erhalten, ist das Dienstrad-Leasing oft nicht geeignet.
Welche Fahrräder dürfen als Dienstrad eingesetzt werden?
Mitarbeiter haben die freie Auswahl bei der Wahl ihres Dienstrads. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich um ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike handelt. Zudem können Arbeitgeber auch zusätzliche Aufwände, wie bspw. Reparaturkosten, bezuschussen.
Folgende Aufwände für das Dienstrad können steuerbegünstigt gewährt werden:
- Fahrräder, wie z.B. Hollandräder oder Mountainbikes
- Fahrradversicherungen, wie z.B. Diebstahlschutz
- Reparatur- und Wartungskosten
Ist das Dienstrad nur für berufliche Fahrten einsetzbar?
Nein, das Dienstrad kann sowohl für private als auch berufliche Fahrten genutzt werden.
Wie profitieren Sie als Arbeitgeber vom Dienstrad?
Das Dienstrad bietet Ihnen als Arbeitgeber mehrere Vorteile: Beim Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung entstehen Ihnen als Arbeitgeber keine Kosten, da die Leasingraten aus dem Bruttogehalt der Mitarbeiter finanziert werden. Wird das Dienstrad ohne Entgeltumwandlung bereitgestellt, ist das aufgrund entfallender Lohnsteuer und Sozialabgaben deutlich vorteilhafter als eine klassische Gehaltserhöhung. Auch im Vergleich zu einem herkömmlichen Dienstwagen entstehen deutlich weniger Kosten in der Anschaffung und im Unterhalt und die Kosten können vom Unternehmen als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Neben den finanziellen Aspekten profitieren Arbeitgeber von Vorteilen wie der Stärkung der Mitarbeiterbindung und Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität. Aber auch das Image des Unternehmens verbessert sich durch ein Angebot nachhaltiger Mobilitätsformen.
Welche Dienstrad-Anbieter kann ich über Probonio nutzen?
Grundsätzlich können Sie den Dienstrad-Anbieter frei wählen. Sollten Sie sich für Bikeleasing entscheiden, ist eine Vollintegration über Probonio möglich.
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