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- Was ist die steuerfreie Internetpauschale?
- Kann ich die Internetpauschale auch nutzen, wenn ich nicht im Homeoffice arbeite?
- Ist die Erstattung für meine Internetkosten brutto oder netto?
- Welche Internetkosten kann mir mein Arbeitgeber erstatten?
- Wie oft muss ich einen Nachweis über meine Internetkosten vorlegen?
- Muss ich meinem Arbeitgeber über Vertragsänderungen informieren?
- Wie profitiere ich als Mitarbeiter von der steuerfreien Internetpauschale?
Was ist die steuerfreie Internetpauschale?
Mit der steuerfreien Internetpauschale erhalten Mitarbeiter ein monatliches Gehaltsextra, indem ihr Arbeitgeber ihnen eine finanzielle Unterstützung für die Internetkosten im eigenen Zuhause gewährt. So können Mitarbeiter von einer steuerfreien Gehaltserhöhung von bis zu 50 Euro monatlich bzw. 600 Euro jährlich netto profitieren.
Kann ich die Internetpauschale auch nutzen, wenn ich nicht im Homeoffice arbeite?
Ja, die Internetpauschale können alle Mitarbeiter nutzen, egal ob sie im Homeoffice oder vor Ort arbeiten.
Ist die Erstattung für meine Internetkosten brutto oder netto?
Die Erstattung der steuerfreien Internetpauschale erhalten Mitarbeiter monatlich netto zusammen mit ihrer Gehaltsauszahlung. Hast du beispielsweise monatliche Flatrate-Gebühren von 43 Euro für deine Internetverbindung und erstattet dir dein Arbeitgeber diesen Betrag, erhältst du die vollen 43 Euro monatlich mit deiner Gehaltsauszahlung.
Welche Internetkosten kann mir mein Arbeitgeber erstatten?
Der Internetzuschuss kann dein Arbeitgeber sowohl für laufende Internetkosten als auch für zusätzlich anfallende Kosten gewährt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die 50 Euro Internetpauschale nur für laufende Internetkosten, wie beispielsweise Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung, gewährt werden kann. Einmalige Kosten, wie z.B. Reparaturen, können in die monatliche Pauschale nicht inkludiert werden. Für folgende Aufwände (privat und beruflich) können Arbeitgeber den Internetzuschuss gewähren:
- Einrichtungskosten eines Internetanschlusses
- Anschlussgebühren
- Grundgebühr für die Internetverbindung
- Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung
- Kosten für den Router
- Kosten für das Modem
- Austausch von technischen Geräten
- Reparaturen
- und noch mehr
Als Alternative kann dein Arbeitgeber auch direkt einen Internetvertrag für deine Wohnung abschließen.
Wie oft muss ich einen Nachweis über meine Internetkosten vorlegen?
Den Nachweis über deine Internetkosten musst du einmal jährlich vorlegen. Hierbei müssen die laufenden Internetkosten über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ersichtlich sein. In der Probonio App erinnern wir dich daran, wenn du wieder einen Nachweis vorlegen musst - so gerät es weder bei dir noch deinem Arbeitgeber in Vergessenheit. Behalte jedoch im Hinterkopf, dass du auch bei Änderungen deines Internetvertrags deinen Arbeitgeber informieren und einen neuen Kostennachweis vorbringen musst.
Muss ich meinem Arbeitgeber über Vertragsänderungen informieren?
Ja, du musst deinen Arbeitgeber über Änderungen deines Internetvertrags informieren. Da die Internetpauschale nur für deine tatsächlich entstandenen Kosten gewährt werden kann, müssen hierbei auch Kostenänderungen berücksichtigt werden. In diesem Fall musst du deinem Arbeitgeber erneut einen Nachweis deiner Aufwendungen vorweisen, was du schnell und einfach über die Probonio App erledigen kannst.
Wie profitiere ich als Mitarbeiter von der steuerfreien Internetpauschale?
Mit der steuerfreien Internetpauschale erhältst du ein monatliches Gehaltsextra von bis zu 50 Euro netto. Zudem kannst du den Internetzuschuss flexibel nutzen, da Kosten sowohl für berufliche als auch private Zwecke erstattungsfähig sind. Somit kannst du z.B. ideal deine Kosten für die Internetnutzung im Homeoffice reduzieren, aber auch bei vorwiegender Arbeit im Büro hohe Kosten einsparen.
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