- Kann ich das Dienstrad auch privat nutzen?
- Gibt es auch E-Bikes als Diensträder?
- Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung?
- Wer trägt die zusätzlichen Kosten für Inspektion oder Reparaturen?
- Kann ich das Dienstrad-Leasing kündigen, falls ich es nicht mehr in Anspruch nehmen möchte?
- Wie profitiere ich als Arbeitnehmer von einem Dienstrad?
Kann ich das Dienstrad auch privat nutzen?
Ja, das Dienstrad kann beruflich wie privat genutzt werden. Daher spielt es auch keine Rolle, ob Du einen Arbeitsweg hast, wie lang dieser ist oder ob Du im Homeoffice arbeitest.
Gibt es auch E-Bikes als Diensträder?
Ja, Dienstfahrräder sind frei wählbar. Du kannst aus ganz unterschiedlichen Fahrradtypen wählen. Dazu zählen Fahrräder wie beispielsweise Mountainbikes, Rennräder, E-Bikes und Hollandräder.
Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung?
Da die Basis für die Nutzung eines Dienstrads ein Leasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft ist, müssen monatliche Kosten für das Dienstrad-Leasing getragen werden. Die Leasingrate setzt sich dabei aus dem Preis des Fahrrads, der Steuerklasse des Mitarbeiters und dessen Bruttolohn zusammen.
Die Leasingrate für Dein Dienstrad wird in den meisten Fällen in Form einer sogenannten Gehaltsumwandlung monatlich von Deinem Bruttolohn abgezogen. Dies bietet den Vorteil, dass sich die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern verringern. Die Kosten werden also von Dir als Arbeitnehmer getragen, Leasingnehmer ist aber immer Dein Arbeitgeber. Er kann das Dienstrad-Leasing jedoch auch bezuschussen, indem er beispielweise einen Teil der Raten zahlt oder die Kosten für die Versicherung übernimmt.
Wer trägt die zusätzlichen Kosten für Inspektion oder Reparaturen?
Dein Arbeitgeber kann auch zusätzliche Kosten wie Reparatur- oder Wartungskosten bezuschussen oder Fahrradversicherungen, wie bspw. Diebstahlschutz, finanzieren.
Kann ich das Dienstrad-Leasing kündigen, wenn ich es nicht mehr in Anspruch nehmen möchte?
Prinzipiell ist der Leasingvertrag für das Dienstrad bis zum Ende der Laufzeit verpflichtend. Möchtest Du das Dienstrad nicht mehr nutzen, musst Du Deinem Arbeitgeber den dabei entstehenden Schaden aufgrund der vorzeitigen Kündigung des Vertrags ersetzen. Dies kann beispielsweise durch den Kauf des Fahrrads zum Ablösepreis (= noch ausstehende Leasingraten + kalkulierter Restwert) erfolgen. Alternativ können auch die übrigen Leasingraten beglichen werden. Die gleichen Regelungen gelten auch, wenn Du Dein Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf des Leasingszeitraums beendest.
Kündigt Dir Dein Arbeitgeber während der Leasinglaufzeit, musst Du Dein Dienstrad wieder an Deinen Arbeitgeber übergeben. Nach Absprache kann aber auch hier das Dienstrad von Dir als Arbeitnehmer übernommen werden.
Wie profitiere ich als Arbeitnehmer von einem Dienstrad?
Mitarbeiter können durch das Dienstrad einige Kosten sparen: Dank der steuerlichen Vorteile können auch hochpreisige Fahrräder einfach und kostengünstig finanziert werden. Zudem entsteht für Dich kein Aufwand für die Verwaltung oder die Bezahlung des Fahrrads – bei der Gehaltsumwandlung werden die Leasingraten einfach von Deinem Bruttogehalt abgezogen oder alternativ von Deinem Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt anstelle einer Gehaltserhöhung übernommen.
Darüber hinaus förderst Du durch die Nutzung eines Dienstrads aktiv nachhaltige Mobilität und reduzierst Deine CO2-Emissionen. Auch Deine Gesundheit profitiert durch die sportliche Bewegung, wenn Du Dein Dienstrad regelmäßig nutzt.
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