Themen dieser Seite
- Grundlegendes zum Benefit "Erholungsbeihilfe"
- So funktioniert´s
- Wichtige Regelungen – Was es zu beachten gibt
- Video-Tutorial
Grundlegendes zum Benefit "Erholungsbeihilfe"
Die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer bei der Finanzierung ihres Urlaubs unterstützt. Sie ist als steuerbegünstigte Zuwendung konzipiert, die direkt an den Mitarbeiter ausgezahlt wird. Der Zweck dieser Beihilfe ist es, die Erholung der Arbeitnehmer zu fördern und somit zur Verbesserung des Betriebsklimas und der Leistungsfähigkeit beizutragen.
Steuerliche Behandlung
Die Erholungsbeihilfe ist bis zu einem bestimmten Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Grenzen liegen derzeit bei:
- 156 Euro für den Arbeitnehmer selbst,
- 104 Euro für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner,
- 52 Euro je Kind.
So funktioniert´s
- Leistung mit Erholungszweck buchen – egal, ob Flugtickets, Hotelbuchungen oder ein Aufenthalt in einem SPA-Bereich
- Beleg mit der Probonio-App fotografieren und direkt einreichen – oder als Bild-Datei aus der Galerie hinzufügen
- Erstattung automatisch mit der Gehaltsabrechnung im nächsten Monat erhalten
Wichtige Regelungen – Was es zu beachten gibt
Wichtig ist bei dieser Form der Zuwendung: Die zur Verfügung gestellten Leistungen sind zweckgebunden. Das heißt, es muss sichergestellt werden, dass Ihre Arbeitnehmer diese auch tatsächlich für Erholungszwecke ausgeben. Dafür hat der Gesetzgeber Regelungen aufgestellt.
Für die Erholungsbeihilfe gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Empfänger dürfen sie ausschließlich für Erholungszwecke nutzen.
- Es muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bereitstellung der Mittel und einem Erholungsurlaub bestehen.
- Der Arbeitnehmer muss den Erholungsurlaub 3 Monate vor oder nach der Bereitstellung antreten.
- Ist der zeitliche Abstand zwischen Bereitstellung und Erholungsurlaub größer, besteht eine Erklärungspflicht.
- Ein Urlaub zu Hause ist möglich.
Video-Tutorial
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