Der Essenszuschuss ist eine freiwillige Leistung von deinem Arbeitgeber, dank dem du pro Mahlzeit mit bis zu 7,67€ unterstützt werden kannst. Genieße dabei maximale Freiheit, da der Benefit dank der Probonio-App überall einsetzbar ist: In jedem Restaurant, Supermarkt, Imbiss oder Lieferdienst - einfach & digital per Smartphone. D.h. mit jedem eingereichten Beleg erhältst du mehr Netto-Gehalt.
So funktioniert’s
- Mittagessen genießen - egal, ob im Supermarkt, im Restaurant, in der Bäckerei, vom Lieferdienst etc.
- Beleg mit der Probonio-App fotografieren und direkt einreichen – oder als Bild-Datei aus der Galerie hinzufügen
- Erstattung automatisch mit der Gehaltsabrechnung im nächsten Monat erhalten
Wichtige Regelungen – Was es zu beachten gibt
- Nur an Arbeitstagen: Nur an tatsächlichen Arbeitstagen mit mindestens 4 Stunden Arbeitszeit.
- Home-Office und Teilzeit: Auch im Home-Office oder für Mitarbeiter in Teilzeit möglich.
- Ausgeschlossene Produkte: Non-Food-Artikel (z.B. Putzmittel, Trinkgeld, Pfand), Alkohol und Tabakwaren sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
- Umfassender Rechnungsbeleg: Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit, Belegsumme und Artikelbezeichnung müssen einsehbar sein.
- Beleganzahl: Falls mehrere Belege von einem Tag vorliegen, müssen diese gesammelt fotografiert und die Summen addiert werden.
- Einreichungstag: Belege sind im Monat der Ausstellung einzureichen. Nachträglich eingereichte Belege können nicht berücksichtigt werden.
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