Zum 1. Januar 2026 wurde der maximale Betrag für den Essenszuschuss erhöht. Arbeitgeber können das Mittagessen ihrer Mitarbeitenden nun mit bis zu 7,67€ pro Arbeitstag bezuschussen (2025: 7,50€).
Bei Anwendung der pauschalen 15-Tage-Regelung entfällt weiterhin die Nachweispflicht. Dadurch ergibt sich ein monatlicher Maximalbetrag von 115,05€.
Weitere Details zur Regelung und zur Nutzung des Essenszuschusses finden Sie hier:
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